Fachberatung
Die Gartenfachberatung ist eine gesetzliche und satzungsgemäße Verpflichtung für jeden Kleingärtnerverein und damit von außerordentlicher Bedeutung für den Nachweis der Gemeinnützigkeit jeder Kleingärtnerorganisation.
§ 2 Abs. 1 BKleingG bestimmt u. a. „Eine Kleingärtnerorganisation wird von der zuständigen Landesbehörde als gemeinnützig anerkannt, wenn sie im Vereinsregister eingetragen ist, sich der regelmäßigen Prüfung der Geschäftsführung unterwirft und wenn die Satzung bestimmt, dass die Organisation ausschließlich oder überwiegend die Förderung des Kleingartenwesens sowie die fachliche Betreuung ihrer Mitglieder bezweckt
Aufgaben der Fachberater/Innen sind u. a.
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(Quelle: Auszug aus Handbuch LHK, Ausgabe 2011)
Die Ausbildung zur Fachberater/In wird vom Landesverband Hessen der Kleingärtner in Frankfurt am Main regelmäßig in Form von Wochenendkursen angeboten. Beginn des nächsten Ausbildungs-